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60plus gegen Lebensmittelvernichtung

Erneuter Anlass für eine Befassung mit dem Thema Lebensmittelvernichtung durch die Lebensmittelkonzerne war für die AG60plus eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Thema "Containern". Das Gericht hatte eine inhaltliche Befassung mit dem Thema abgelehnt, die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen seien nicht zu beanstanden gewesen. Bezug genommen wurde dabei auf das Eigentumsrecht der Konzerne. Die AG60plus fasste darauf folgenden Beschluss: s. 60plus:Gegen-Lebensmittelvernichtung. Auf Kreisebene, wo der Antrag auch eingebracht worden war, gab es einen Kompromiss zwischen der Antragskommission und der AG60plus. Auch dieser Beschluss wird hier dokumentiert.

Vernichtung von Lebensmitteln

Beschluss

der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft 60plus am 17. September 2020.

Deutschland gehört zur Gruppe der reicheren Länder der Welt. Deutschland steht auf Platz vier der Länder mit den meisten Millionären (World Health Report). Trotzdem reicht das Einkommen vieler Menschen nicht aus, um ihren Lebensunterhalt davon zu bestreiten: Sie besorgen sich einen Teil ihrer Lebensmittel aus Abfallcontainern: sie „containern“.

Einige Lebensmittelketten vermuten dadurch Gewinneinbußen und lassen Lebensmittel, die das Haltbarkeitsdatum überschritten haben, vernichten, anstatt es „Tafeln“ zur Verfügung zu stellen, die sie an Bedürftige verteilen könnten. Dieser Umstand allein ist skandalös. Skandalöser noch ist die Rechtslage, nach der - wie etliche Prozesse ergeben haben - das Containern unter Strafe gestellt ist. Die Praxis der Vernichtung von Lebensmitteln - in Deutschland nach Schätzung von rund 18 Mio. Tonnen - ist legal, obwohl Artikel 14, Abs. 2 dem Eigentum (hier an Lebensmitteln) auch eine gesellschaftliche Verpflichtung auferlegt hat: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Wie die Medien wiederholt berichtet haben, sind alle bisherigen Versuche, das Containern auf dem Wege von Einzelentscheidungen vor Gericht zu legalisieren, gescheitert, zuletzt vor dem Bundesverfassungsgericht, das eine Befassung vor dem Hintergrund der Entscheidungen auf den unteren Ebenen abgelehnt hat.

Glücklicherweise haben die Väter des Grundgesetzes den Weg aufgezeichnet, auch Probleme der beschriebenen Art zu lösen: Art. 14 GG (1) gibt vor:

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet.

Die AG60plus fordert die Einbringung eines entsprechenden Gesetzes durch die SPD-Bundestagsfraktion. Sie bittet unsere Mandatsträger auf allen Ebenen sich für einen solchen Antrag einzusetzen.

Unsere Themen für Wandsbek

An dieser Stelle informieren wir über die Tätigkeiten der AG 60plus Wandsbek.